Zuständigkeitsbereich
Als eines der fünf für den evangelischen Religionsunterricht zuständigen Kirchlichen Schulämter der EKHN ist das Kirchliche Schulamt Wiesbaden zuständig für die Begleitung und Unterstützung der religionspädagogischen Arbeit in Schule, Dekanat und Kirchengemeinde.
Das Kirchliche Schulamt Wiesbaden ist zuständig für Religionslehrerinnen und Religionslehrer, Pfarrerinnen und Pfarrer, sowie Schulleitungen, Gemeinden und Dekanate im Aufsichtsbereich der Staatlichen Schulämter:
- die Stadt Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis
- den Main-Taunus-Kreis
- den Landkreis Marburg-Biedenkopf
- den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg
- den Landkreis Waldeck-Frankenberg
- den Schulaufsichtsbereich Arnsberg (Nordrhein-Westfalen)
In diesen Zuständigkeitsbereich gehören nur diejenigen Schulen, die innerhalb dieser Kreisgrenzen und gleichzeitig auf dem Kirchengebiet der EKHN liegen. Kirchlich handelt es sich dabei (ganz oder teilweise) um die Schulen in den Dekanaten Biedenkopf-Gladenbach, An der Dill, An der Lahn, Rheingau-Taunus, Wiesbaden und Kronberg.
Wir wollen die Wahrnehmung und Wertschätzung und die Entwicklung des Religionsunterrichtes und der kirchlichen Mitgestaltung von Schule fördern durch:
- die Unterstützung von Lehrkräften, Pfarrer/innen und Schulseelsorger/innen
-die Entwicklung und Qualitätssicherung des Unterrichtes
-die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Religion
- eine gute und gelingende Kooperation zwischen Schule und Kirche
Unterstützung von Lehrkräften, Pfarrer/innen und Schulseelsorger/innen
Als Kirchliches Schulamt nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
1. Zusammenarbeit mit staatlicher Schulaufsicht und Schulen:
- Koordinationsgespräche mit Schulämtern und Beauftragten der römisch-katholischen Bistümer
- Unterstützung bei der Suche nach Religions-Lehr- und Vertretungskräften
- Einsichtnahme in RU und Konfirmandenarbeit
- Entscheidung bei Anträgen auf Bildung konfessionell gemischter Lerngruppen im RU
- Förderung regionaler Kooperationen von Kirche und Schule
- Kirchliche Verantwortung für regionale Bildungspläne und Schulentwicklung
2. Religionslehrkräfte
- Bevollmächtigungstagungen
- Mitwirkung bei zentralen Bevollmächtigungsgottesdiensten
- Genehmigung kurzzeitiger Vertretungen im Religionsunterricht
- Vorbereitung / Vermittlung kirchlicher Zustimmungen zur Erteilung von RU
- Beratung über die besonderen Rechte und Pflichten von Religionslehrkräften
- Beratung über die Stellung des Religionsunterrichts an der Schule
3. Gestellungsverträge
- Vermittlung hauptamtlicher Gestellungsverträge (Schulpfarrstellen)
- Vorbereitung von Schulseelsorge-Aufträgen für Religionslehrkräfte und Geistliche
- Kirchliche Fach- und Dienstaufsicht über hauptamtliche Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer und alle mit Schulseelsorge Beauftragten
- Durchführung von Dienstversammlungen und Dienstgesprächen
- Verantwortung für die einjährige Professionalisierung neu eingestellter Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer
- Einsatz der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer im schulischen Religionsunterricht (im Benehmen mit Dekanin bzw. Dekan)
- Entscheidung über Anträge von Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern auf Entpflichtung oder Umverteilung von Religions-Pflichtstunden
4. Zusammenarbeit mit Propsteien und Dekanaten
- Kooperation bei (Schul-)Visitationen und in Personalfragen
- Information über Schulrechts- und bildungspolitische Grundsatzfragen
- Beratende Mitgliedschaft in den Dekanatssynoden
- Kooperation mit den Dekanatsbeauftragten für Religionspädagogik
5. Beurteilungen und Personalentwicklung
- Unterrichtsbesuch und religionspädagogisches Votum zur Ernennung zur Pfarrerin bzw. zum Pfarrer der EKHN auf Lebenszeit und zur Zuerkennung der Bewerbungsfähigkeit
- Unterrichtsbesuch und Votum bei Bewerbungen um Aufnahme der Interessiertenliste für eine hauptamtliche Schulpfarrstelle
- Teilnahme an den 2. Staatsprüfungen für das Lehramt.
Struktur und Aufgaben von Kirchlichen Schulämtern und Religionspädagogischem Institut sind in einer Rechtsverordnung geregelt.
Die Kirchlichen Schulämter in der für Sie zuständigen Region üben die Fach- und Dienstaufsicht über die kirchlichen Lehrkräfte, die Fachaufsicht über die staatlichen Lehrkräfte, den Personaleinsatz im Religionsunterricht, die Wahrung des kirchlichen Rechts der Einsichtnahme in den Religionsunterricht, die Unterrichtsversorgung im Benehmen mit den Schulämtern , Ansprechpartner für Schulleitungen und Schulaufsicht( ADD). Mit Fragen bei der Bildung von gemischt konfessionellen Lerngruppen, Kooperationen zwischen den christlichen Konfessionen, aber auch bei dem Wunsch einen Schulpfarrer/in an Ihrer Schule zu etablieren, oder Ihr Angebot um den Bereich der Schulseelsorge zu erweitern... kommen Sie gerne auf mich zu.
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