Seelsorgegeheimnis - Zeugnisverweigerungsrecht - Amtsverschwiegenheit
Schulseelsorge erfolgt haupt- und ehrenamtlich im Auftrag der Evangelischen Kirche( EKHN).
Hauptamtliche Schulseelsorge erfolgt durch Pfarrer und Pfarrerinnen in einem hauptamtlichen Gestellungsvertrag. Ehrenamtliche Schulseelsorge erfolgt durch Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die dafür offiziell durch die EKHN beauftragt sind.
"Schulseelsorgerinnen und -seelsorger unterliegen der seelsorgerlichen Schweigepflicht und sind verpflichtet unverbrüchliches Stillschweigen zu bewahren über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden ist." Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch über die Zeit des Dienstes und der Beauftragung hinaus.
"Zum Schutz der seelsorgerlichen Schweigepflicht sind sie berechtigt, das Zeugnis in Straf- und Zivilprozessen zu verweigern".( vgl. Schulseelsorge )
Die Kirchenverwaltung der EKHN unterstützt sie bei juristischen Fragen.
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